Im Rahmen der Maßnahme LEADER werden Projekte gefördert, die der Umsetzung der für unsere LEADER-Region ausgearbeiteten lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen. Die Details der aktuellen Strategie, die förderbaren Themengebiete und mögliche Projektbeispiele finden Sie unter dem Menüpunkt Förderschwerpunkte.
Unter den folgenden Voraussetzungen können Projekte über LEADER gefördert werden:
Förderungswerber können sein:
ACHTUNG: Wenn die Beteiligung von Gebietskörperschaften (Land oder Bund) 25 % übersteigt, sind Projekte nicht über LEADER förderbar! Beteiligungen von Land oder Bund von ≤ 25 % werden bei der Bemessung der Förderhöhe herausgerechnet!
Für nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte mit maximalen Kosten von 5.700€ (Projektkostenuntergrenze 1000€) wurde zwecks administrativer Erleichterung die Abrechnung von Pauschalbeträgen genehmigt. Als Projektträger für solche Kleinprojekte kommen ausschließlich:
in Frage. Gemeinden oder Unternehmen sind als Träger von solchen Kleinprojekten nicht vorgesehen!
Im Gegensatz dazu gelten für Kleinprojekte NEU (seit Anfang 2018 beschlossen; maximale Projektkosten 5.000€) keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die möglichen Förderwerber bzw. Projektträger, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für eine LEADER-Förderung (siehe oben) erfüllt sind!
Der Projektantrag wird vom Projektauswahlgremium der LAG Waldviertler Grenzland nach einem vorgegebenen Punktesystem bewertet. Das Projekt wird angenommen oder abgelehnt.