Welche Projekte werden gefördert?

Im Rahmen der Maßnahme LEADER werden Projekte gefördert, die der Umsetzung der für unsere LEADER-Region ausgearbeiteten lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen. Die Details der aktuellen Strategie, die förderbaren Themengebiete und mögliche Projektbeispiele finden Sie unter dem Menüpunkt Förderschwerpunkte.


Fördervoraussetzungen:

Unter den folgenden Voraussetzungen können Projekte über LEADER gefördert werden:

  • Das Vorhaben findet im LEADER-Gebiet statt oder kommt dem LEADER-Gebiet zu Gute!
  • Das Projekt leistet einen positiven Beitrag zur Umsetzung unserer lokalen Entwicklungsstrategie.
  • Das Projekt erreicht die vorgegebene Mindestpunkteanzahl im Projektauswahlgremium (siehe Projektauswahl).

Förderungswerber können sein:

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen,
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • Gemeinden       

ACHTUNG: Wenn die Beteiligung von Gebietskörperschaften (Land oder Bund) 25 % übersteigt, sind Projekte nicht über LEADER förderbar! Beteiligungen von Land oder Bund von ≤ 25 % werden bei der Bemessung der Förderhöhe herausgerechnet!


Ablauf einer Projekteinreichung

  • Der Projektträger präsentiert dem LEADER-Management die Projektidee.
  • Der Projektträger reicht das Projekt während eines offenen Förderaufrufs (Call) in der digitalen Förderplattform DFP der AMA ein.  Das LEADER-Management unterstützt den Projektträger bei der Ausformulierung des ausführlichen Projektantrages 
  • Der Projektantrag wird vom Projektauswahlgremium der LAG Waldviertler Grenzland nach einem vorgegebenen Punktesystem bewertet. Das Projekt wird angenommen oder abgelehnt.
    • Der angenommene Projektantrag wird von der zuständigen Förderstelle auf Vollständigkeit geprüft. Der Projektträger wird von der Förderstelle schriftlich informiert, sobald die Förderung bewilligt wurde.




    Mit Unterstützung von Bund, Land und EU