Für alle Projekte gibt es ein einheitliches Bewertungsverfahren. Anhand eines Kriteriensets werden die Übereinstimmung mit der lokalen Entwicklungsstrategie und der Beitrag des Projekts zur deren Zielen geprüft. Zusätzlich wird jedes Projekt dahingehend beurteilt, ob es einen Beitrag leistet zur Gleichstellung, zum Klimaschutz, zur ökologischen, sozialen und/oder ökonomischen Nachhaltigkeit und ob mit den Maßnahmen des Projekts Wissen oder Bewusstheit vermittelt wird.
Das folgende Punktesystem wurde dazu gemeinsam mit anderen NÖ LAGs erarbeitet. Es richtet sich nach den grundsätzlichen formellen und inhaltlichen Kriterien laut Verordnung und wurde an die Gegebenheiten unserer Region angepasst.
Projektauswahlkriterien | ||||||
|
Auswahlkriterium |
Parameter |
Gewichtung |
max. Punkte | ||
Kriterium |
2 Punkte |
1 Punkt |
0 Punkte |
|
| |
1 |
Gleichstellungorientierung |
trifft zu |
trifft überwiegend zu |
neutral |
1 |
2 |
2 |
Ökologische Nachhaltigkeit |
trifft zu |
trifft überwiegend zu |
neutral |
1 |
2 |
3 |
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ("climate proofing") |
trifft zu |
trifft überwiegend zu |
neutral |
1 |
2 |
4 |
Soziale Nachhaltigkeit |
trifft zu |
trifft überwiegend zu |
neutral |
1 |
2 |
5 |
Barrierefreiheit |
hoch |
niedrig |
kein |
2 |
4 |
6 |
Ökonomische Nachhaltigkeit |
trifft zu |
trifft überwiegend zu |
neutral |
1 |
2 |
7 |
Verbindung mehrere Sektoren |
trifft zu |
trifft überwiegend zu |
neutral |
1 |
2 |
8 |
Innovationsgrad |
hoch |
niedrig |
kein |
2 |
4 |
9 |
Kooperation und Netzwerk der Akteure |
hoch |
mittel |
gering |
1 |
2 |
10 |
Wissensvermittlung |
trifft zu |
trifft überwiegend zu |
neutral |
1 |
2 |
11 |
Beitrag zu Aktionsfeldern |
zu mehreren |
zu einem |
kein Bezug |
2 |
4 |
12 |
Beitrag zur Zielerreichung der LES |
hoher Beitrag |
geringer Beitrag |
kein Beitrag |
2 |
4 |
13 |
Beschäftigungswirkung |
hoch |
niedrig |
keine |
2 |
4 |
Gesamtpunkteanzahl |
|
|
|
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36 |
Bei einer Projektauswahlgremiumssitzung präsentiert einer der beiden Mitarbeiter des LAG-Managements oder der/die ProjektwerberIn selbst die Projektinhalte, die zuvor vom Projektwerber schriftlich in Form einer kurzen Projektskizze festgehalten wurden. Anschließend bewerten die Mitglieder des Projektauswahlgremiums das Projekt anhand des obigen Bewertungsschemas.
Aufgrund der Gewichtung der einzelnen Kriterien ist eine höchstmögliche Punktezahl von 36 erreichbar. Zumindest die Hälfte (also 18) der maximalen Punkteanzahl muss erreicht werden, um eine positive Fördermitteilung zu erhalten. Falls bei einzelnen Projekttypen das Bewertungsschema nicht ausreichen sollte, wird auch die zusätzliche Möglichkeit einen verbalen Beurteilung und Einschätzung geboten. Über Bewilligung oder Ablehnung des Projekts wird der Förderwerber umgehend schriftlich informiert.
Im Anschluss werden der Antrag sowie alle zusätzlich benötigten Projektantragsformulare bei der zuständigen Förderstelle eingereicht. Diese prüft den Antrag noch einmal nach formalen Kriterien und beschließt das Projekt. Der Projektträger wird von der Förderstelle schriftlich informiert.
Wichtig: Rechnungen können erst ab Datum des Posteingangsstempels bei der zuständigen Förderstelle anerkannt werden!