Projektauswahl

Für alle Projekte gibt es ein einheitliches Bewertungsverfahren. Anhand eines Kriteriensets werden die Übereinstimmung mit der lokalen Entwicklungsstrategie und der Beitrag des Projekts zur deren Zielen geprüft. Zusätzlich wird jedes Projekt dahingehend beurteilt, ob es einen Beitrag leistet zur Gleichstellung, zum Klimaschutz, zur ökologischen, sozialen und/oder ökonomischen Nachhaltigkeit und ob mit den Maßnahmen des Projekts Wissen oder Bewusstheit vermittelt wird.

Das folgende Punktesystem wurde dazu gemeinsam mit anderen NÖ LAGs erarbeitet. Es richtet sich nach den grundsätzlichen formellen und inhaltlichen Kriterien laut Verordnung und wurde an die Gegebenheiten unserer Region angepasst.

Oktober 2019: Änderung der Auswahlkriterien

Mit der aktuellen im Rahmen der laufenden Programmumsetzung erforderlich gewordenen inhaltlichen Programmanpassung der Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014 - 2020 (den aktuellen Programmtext finden Sie als Download auf der Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus/Ländliche Entwicklung 14-20/Förderinfo) wurden 3 formelle Projektauswahlkriterien für die Projektauswahl in LEADER gestrichen. Es handelt sich dabei um  die Kriterien: Einhaltung des Vergaberechts, Nachweis der fachlichen Qualität des Projektträgers und Wirtschaftlichkeit des Projekts. Diese Punkte gelten ab sofort als Fördervoraussetzungen bzw. Zugangskriterien und können daher nicht länger Gegenstand einer Bewertung durch das PAG sein. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Kriterien wird in Zukunft im Rahmen der formalen Überprüfung von Förderanträgen durch die Bewilligenden Stellen durchgeführt.

Das Punktesystem für die Projektbewertung durch das Projektauswahlgremium der LEADER-Region Waldviertler Grenzland musste aus diesem Grund angepasst werden und enthält nun nur noch 13 und nicht mehr 16 Auswahlkriterien. Ebenso ändert sich dadurch die höchstmöglich zu erreichende Punktezahl auf 36.


Projektauswahlkriterien

 
Auswahlkriterium
Parameter
Gewichtung
max. Punkte
Kriterium
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
 
 
1
Gleichstellungorientierung
trifft zu
trifft überwiegend zu
neutral
1
2
2
Ökologische Nachhaltigkeit
trifft zu
trifft überwiegend zu
neutral
1
2
3
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ("climate proofing")
trifft zu
trifft überwiegend zu
neutral
1
2
4
Soziale Nachhaltigkeit
trifft zu
trifft überwiegend zu
neutral
1
2
5
Barrierefreiheit
hoch
niedrig
kein
2
4
6
Ökonomische Nachhaltigkeit
trifft zu
trifft überwiegend zu
neutral
1
2
7
Verbindung mehrere Sektoren
trifft zu
trifft überwiegend zu
neutral
1
2
8
Innovationsgrad
hoch
niedrig
kein
2
4
9
Kooperation und Netzwerk der Akteure
hoch
mittel
gering
1
2
10
Wissensvermittlung
trifft zu
trifft überwiegend zu
neutral
1
2
11
Beitrag zu Aktionsfeldern
zu mehreren
zu einem
kein Bezug
2
4
12
Beitrag zur Zielerreichung der LES
hoher Beitrag
geringer Beitrag
kein Beitrag
2
4
13
Beschäftigungswirkung
hoch
niedrig
keine
2
4
Gesamtpunkteanzahl

 
 
 
 
36


Bei einer Projektauswahlgremiumssitzung präsentiert einer der beiden Mitarbeiter des LAG-Managements oder der/die ProjektwerberIn selbst die Projektinhalte, die zuvor vom Projektwerber schriftlich in Form einer kurzen Projektskizze festgehalten wurden. Anschließend bewerten die Mitglieder des Projektauswahlgremiums das Projekt anhand des obigen Bewertungsschemas.

Aufgrund der Gewichtung der einzelnen Kriterien ist eine höchstmögliche Punktezahl von 36 erreichbar. Zumindest die Hälfte (also 18) der maximalen Punkteanzahl muss erreicht werden, um eine positive Fördermitteilung zu erhalten. Falls bei einzelnen Projekttypen das Bewertungsschema nicht ausreichen sollte, wird auch die zusätzliche Möglichkeit einen verbalen Beurteilung und Einschätzung geboten. Über Bewilligung oder Ablehnung des Projekts wird der Förderwerber umgehend schriftlich informiert.

Wird das Projekt vom Projektauswahlgremium angenommen, unterstützt das LEADER-Management den Projektträger bei der Ausformulierung des ausführlichen Projektantrages für die zuständige Förderstelle. Spätestens jetzt ist auch eine Detailkostenaufstellung erforderlich.

Im Anschluss werden der Antrag sowie alle zusätzlich benötigten Projektantragsformulare bei der zuständigen Förderstelle eingereicht. Diese prüft den Antrag noch einmal nach formalen Kriterien und beschließt das Projekt. Der Projektträger wird von der Förderstelle schriftlich informiert.

Wichtig: Rechnungen können erst ab Datum des Posteingangsstempels bei der zuständigen Förderstelle anerkannt werden!