Art der Förderung, Förderhöhen und Fördersätze

Die Förderung bei LEADER wird in Form eines direkten, nicht zurück zahlbaren Zuschusses gewährt. Ausbezahlt wird die Förderung nach Abschluss des Projekts.

Die Förderhöhen richten sich grundsätzlich nach den Leitlinien der Bundesländer und des  BMLFUW. Es gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen (Investitions-, Sach-, und Personalkosten). 

  • Projekte die der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen (Studien, Konzepte Umsetzung) mit direkt einkommensschaffenden Maßnahmen bzw. direkt wertschöpfenden Maßnahmen – das sind in der Regel wettbewerbsrelevante Projekte - werden zu 40% gefördert bzw. lt. LE-Maßnahme de minimis (LF3, ecoplus) oder im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung (ecoplus). Die Bestimmungen des Beihilfenrechts werden in jedem Fall eingehalten. Zusätzlich ist für Projekte mit Marktorientierung und Wettbewerbsrelevanz ein Businessplan obligatorisch. 
  • Projekte die der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen (Studien, Konzepte, Umsetzung) mit nicht direkt einkommensschaffenden Maßnahmen bzw. indirekt wertschöpfenden Maßnahmen werden zu 60% gefördert.

  • Projekte die schwerpunktmäßig folgende Themen betreffen: Bildung, Jugendliche, Gender/Frauen, MigrantenInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demografie, regionale Kultur und Identität, usw. (Konzeption, Begleitung, Bewusstseinsbildung werden zu 80% gefördert. Achtung: KEINE Investitionen
  • Nationale Kooperationsprojekte (zB. Destination, NÖ-Netzwerke: 70% Förderhöhe

Die maximale Obergrenze des Fördervolumens ist 300.000 € pro Projekt!



Einen Überblick über die aktuellen Fördersätze gibt die folgende Tabelle:


Maßnahmen des Programms LE 14-20

Grundsätzlich werden in unserer Region Vorhaben und Projekte, die auch im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 („LE 14-20“) gefördert werden können, nicht über LEADER gefördert! Sollte dies auf Grund von strategischen Maßnahmen in Ausnahmefällen doch der Fall sein, so gelten für den/die FörderwerberIn im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes die jeweils gültigen Förderhöhen der Maßnahmen des Programms LE 14-20. Im Bereich Naturschutz o.ä., wo grundsätzlich laut LE 14-20 eine 100%-ige Förderquote möglich wäre, gelten jedoch die aktuellen LEADER-Fördersätze!




Mit Unterstützung von Bund, Land und EU