Die LEADER-Region Waldviertler Grenzland

Ein wesentliches Merkmal des LEADER-Programms ist die Aufgliederung in klein-räumige LEADER-Regionen. Innerhalb dieser Regionen können eigenständige Strategien ausgearbeitet und Maßnahmen umgesetzt werden, die direkt auf die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Region angepasst sind.


Zur LEADER-Region "Waldviertler Grenzland" gehören 20 Gemeinden des Bezirkes Gmünd (ohne Amaliendorf-Aalfang) und 7 Gemeinden aus dem Bezirk Zwettl (Altmelon, Arbesbach, Groß-Gerungs, Langschlag, Rapottenstein, Schweiggers und Zwettl). 

Im Norden und Nord-Westen grenzt das LEADER-Gebiet an Tschechien (Südböhmen - Böhmerwald) im Osten an die neu gegründete LEADER-Region Thayaland und die LEADER-Region Kamptal. Der Süden grenzt an die LEADER-Region Südliches Waldviertel - Nibelungengau. Im Süd-Westen liegt das Mühlviertel mit der LAG Mühlviertler Alm.

Insgesamt leben im Gebiet der LEADER-Region etwa 58.000   Einwohner/innen. Die beiden Bezirksstädte Gmünd und Zwettl bilden gemeinsam mit der Stadtgemeinde Schrems die politischen und wirtschaftlichen Zentren im "Waldviertler Grenzland".


Die LEADER-Region Waldviertler Grenzland


Liste der Mitgliedsgemeinden:

aus dem Bezirk Gmünd: Marktgemeinde Bad Großpertholz, Marktgemeinde Brand-Nagelberg, Marktgemeinde Eggern, Marktgemeinde Eisgarn, Stadtgemeinde Gmünd, Marktgemeinde Großdietmanns, Marktgemeinde Großschönau, Gemeinde Haugschlag, Stadtgemeinde Heidenreichstein, Marktgemeinde Hirschbach, Marktgemeinde Hoheneich, Marktgemeinde Kirchberg am Walde, Stadtgemeinde Litschau, Gemeinde Moorbad Harbach, Gemeinde Reingers, Marktgemeinde Sankt Martin, Stadtgemeinde Schrems, Gemeinde Unserfrau-Altweitra, Gemeinde Waldenstein, Stadtgemeinde Weitra

aus dem Bezirk Zwettl: Marktgemeinde Altmelon, Marktgemeinde Arbesbach, Stadtgemeinde Groß-Gerungs, Marktgemeinde Langschlag, Marktgemeinde Rappottenstein, Marktgemeinde Schweiggers, Stadtgemeinde Zwettl-Niederösterreich


Das LEADER-Gebiet umfasst auch beinahe deckungsgleich die 5 Kleinregionen




Mit Unterstützung von Bund, Land und EU